Über einen Vorschlag zu einem Nachsuchengespann in der Kreisgruppe, entscheiden einvernehmlich der 1. Vorsitzende und der Hundeobmann. Die Voraussetzungen für ein Nachsuchengespann und des Nachsuchenhundes siehe unter „Download Grundsätze zur Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern“. Der 1. Vorsitzende meldet dem BJV das ausgewählte Gespann zur Anerkennung, Registrierung und Anmeldung bei der Versicherung (siehe „Download Grundsätze zur Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern“). Der BJV schließt die Versicherung für das Gespann ab, bezahlt diese komplett und meldet auch die Schadensfälle weiter.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespannes (Nachsuchenführer mit Nachsuchenhund/en) wird gültig durch die Registrierung und Anmeldung bei der
Versicherung durch den Landesjagdverband Bayern.
Für die Tätigkeit als anerkannter Nachsuchenführer in der Kreisgruppe Kitzingen hat sich Dominic Fuss mit seinem BGS Helvi vom Höllricher Schloss zur Verfügung gestellt.
Kontakt: Dominic Fuss ∙ Karbach 29 ∙ 96181 Rauhenebrach ∙ Mobil 0151 17419836
Weitere Informationen zum Nachsuchengespann der Kreisgruppe Kitzingen siehe unter „Download Vorstellung anerkanntes BGS-Nachsuchengespann Dominic Fuss“.
Revierübergreifende Nachsuche
Auf Initiative des BJV hatten die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN bereits am 7. April 2022 über das Haushaltsgesetz eine Änderung der Wildfolge Art. 37 am Bayerischen Jagdgesetz beschlossen. Diese Verordnung wurde vom bayerischen Landwirtschaftsministerium jedoch nicht umgesetzt. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger, in dessen Zuständigkeitsbereich seit der Landtagswahl 2023 auch die Jagd fällt, hat die Verordnung zum 30.12.2023 in Kraft gesetzt.
Ein bestätigter Nachsuchenführer kann nun, ohne die Zustimmung des Revierinhabers zum Zwecke der Nachsuche Reviergrenzen überschreiten und verletztes Schalenwild erlegen. Neben dem zur Nachsuche eingesetzten Hund darf auch ein weiterer brauchbarer oder in Ausbildung befindlicher Hund mitgeführt werden. Das zur Strecke gekommene Schalenwild ist unverzüglich zu melden und zu versorgen.
Download Vorstellung anerkanntes BGS-Nachsuchengespann Dominic Fuss
Download Merkblatt zur Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern e.V.
Download Grundsätze zur Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern
Download Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern e.V.